Die Radaufhängung ist Bestandteil des Fahrwerks eines Fahrzeugs. Sie verbindet die Räder mit dem Fahrgestell oder der selbsttragenden Karosserie.
Radaufhängungen ermöglichen die Federung der Räder und müssen gegebenenfalls auch Lenkung, Antrieb und Bremsung zulassen. Ihre Gestaltung ist ein wesentlicher Teil der Fahrzeugtechnik.
Ziele bei der Konstruktion von Radaufhängungen sind ein stabiles Fahrverhalten, eine komfortable Dämpfung von Fahrbahnunebenheiten, eine geringe Schwingungs-, und Geräuschübertragung, lange Lebensdauer und ein geringes Gewicht. Dazu muss:
-die Radaufhängung exakt geführt werden,
-die Aufhängung elastisch in alle Richtungen federn können, ohne sich ungewollt zu verdrehen,
-die Federung wirksam gedämpft werden und einen möglichst langen Federweg haben,
-Lenkbewegungen exakt umgesetzt werden,
-die Aufhängung stabil gebaut und wartungsarm sein,
-alles korrosionsfest und unempfindlich gegen Steinschlag sein,
-die Konstruktion möglichst klein sein und aus wenigen Einzelteilen bestehen.
Da sich die Anforderungen teilweise widersprechen, ist die Abstimmung und Bauart stets ein Kompromiss zwischen den gewünschten Eigenschaften und einer möglichst günstigen Lösung.
Teile der Radaufhängung sind Achsträger, Radlager, Nabe, Längs- und Querlenker, Feder, Stoßdämpfer, Stabilisator sowie Trag- und Führungsgelenke.
Es gibt drei Typen von Radaufhängungen:
1. Starrachse
2. Einzelradaufhängung
Für Vorderachse: Macpherson-Federbein, Doppelquerlenkerradaufhängung
Für Hinterachse: Mehrlenkerachse, Pendelachse
3. Halbstarrachse
Torsionskurbelachse
Verbundlenkerachse / Koppellenkerachse

